Unter örtlicher Alarmgabe versteht man das Absetzen eines Alarmsignals zur Gefahrenmeldezentrale durch örtlicher Alarmierungseinrichtungen (zum Beispiel Handfeuermelder oder automatische Melder). 

Der Alarm wird anhand eines optischen oder akustischen Signals an die hilfeleistende Stelle übermittelt. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Alarmierungsformen. So kann man etwa differenzieren nach Intern- und Externalarm oder Nah- und Fernalarmierung. 

Bei einem Internalarm werden Personen, die sich innerhalb des betroffenen Objektes befinden, alarmiert. So etwa beim Brandalarm. Werden Personen über die Gefahr informiert, welche sich außerhalb des Schutzobjektes befinden, liegt ein Externalarm. Dies ist häufig im Einbruchschutz der Fall. 

Von einer Fernalarmierung spricht man, wenn sich die hilfeleistende Stelle in gewisser Entfernung zum örtlichen Alarmgeber befindet (zum Beispiel regionale Feuerwehrstelle, externe Notruf- und Serviceleitstelle).