Als Notstromversorgung bezeichnet man die ersatzweise Versorgung einer technischen Anlage, im Falle eines Ausfalles des Stromnetzes. Eine Notstromversorgung ist in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäusern oder Kernkraftwerken für das Sicherheitskonzept von wesentlicher Bedeutung. Nicht zuletzt ist die Frage der Notstromversorgung auch für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) allgemein relevant. 

So muss eine GMA nach DIN VDE 0833 über zwei voneinander unabhängige Energieträger verfügen. Neben dem Netz muss bei Stromausfällen eine Batterie zur Verfügung stehen und den Betrieb für eine gewisse Zeit aufrechterhalten können. 

Bei Einbruchmeldeanlagen muss die Batterie so beschaffen sein, dass ihre Ladung für 12 Stunden (Grade 1 und 2 nach DIN VDE 0833) beziehungsweise 60 Stunden (Grade 3 und 4) ausreicht. Für Brandmelder sind 30 Stunden vorgeschrieben.