Der Notfallplan ist Ausdruck organisatorischer Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsunfällen. Der Plan enthält – meist in chronologischer Reihenfolge – die notwendigen Schritte, welche erbracht werden müssen, um ein plötzlich auftretendes Schadensereignis unter Kontrolle zu bringen. Beziehungsweise Verluste für Körper, Gesundheit, Umwelt oder Sachwerten möglichst gering zu halten.
Der Notfallplan selbst ist Bestandteil des arbeitgeberseitigen Betreuungskonzeptes. Dieses dient der Umsetzung von Schutz- und Sicherheitsstandards auf dem Arbeitsplatz. Bei der Erstellung sollte die Fachkunde und Erfahrung von Sicherheitskräften, Betriebsärzten und gegebenfalls Mitarbeitervertretungen mit einbezogen werden.
Folgende Aspekte sind im Notfallplan zu berücksichtigen:
- Meldung des Unfalls: wer wird von wem im Schadensfall zuerst benachrichtigt?
- Verringerung von Schäden: wer ist für die Behandlung von Verletzten beziehungsweise der Betreuung von Sachgefahren provisorisch zuständig?
- Kontaktaufnahme: wer nimmt bei intensiveren Schäden Kontakt zu Betroffenen auf?