Bedeutung

Unter einem negativen Falschalarm versteht man den Fall, dass eine tatsächlich bestehende Gefahr von der Gefahrenmeldeanlage (GMA) nicht erfasst wird und eine Gefahrenmeldung daher ausbleibt. Demgegenüber bezeichnet man den umgekehrten Fall eines Falschalarms, wenn die GMA einen Alarm meldet, obwohl in Wahrheit keine Gefahr besteht. 

Entstehung

Für das Ausbleiben einer erforderlichen Gefahrenmeldung können mehrere Ursachen für verantwortlich sein. 

In Betracht kommt eine unsachgemäße Projektierung. Das heißt, die einer Gefahr zugrunde liegenden Umstände wurden nicht richtig überwacht beziehungsweise Überlistungstechniken nicht erkannt. 

Andere Gründe liegen in einer nicht fachgerechten Ausführung. Der Betreiber besitzt nicht die zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Gefahrenmeldeanlage und der dazugehörigen Komponenten erforderliche Kenntnisse oder begeht fahrlässig einen Fehler bei der Installation. 

Schließlich führt eine ungenügende Wartung zu negativen Falschalarmen. Auch das beste Alarmsystem weist mit der Zeit Verschleißerscheinungen auf. Daher ist eine fachgerechte Inspektion unentbehrlich.