Nebentäter

Definiton

Unter Nebentäter versteht man im Strafrecht zwei unabhängige Tatbeteiligte. Die Nebentäter begehen ein einzelnes Delikt nebeneinander, ohne sich einander abgesprochen zu haben. 

Abgrenzung zum Mittäter

Im Unterschied zur Mittäterschaft fehlt es an einem gemeinsamen Tatplan und einer gemeinsamen Tatausführung. Deshalb werden die einzelnen Tatbeiträge auch nicht nach § 25 II StGB einander zugerechnet. Stattdessen wird jeder Nebentäter nur nach seinem persönlichen Tatbeitrag bestraft. 

Beispiele

A, B und C wollen gemeinsam eine Bank überfallen. A fertigt hierzu einen Tatplan an. B soll draußen im Auto warten und Wache halten, während C das Geld gewaltsam beschafft. 

Hier liegt arbeitsteiliges Zusammenwirken von A, B und C vor. Die Beteiligten handeln nach einem gemeinsamen Tatplan und führen den Raub gemeinsam aus. Die einzelnen Tatbeiträge werden nach § 25 II StGB A, B und C gegenseitig zugerechnet und bilden einen einheitlichen Unrechtstatbestand. 

X hat es auf Y abgesehen, der ihm seine Freundin ausgespannt hat. Zeitgleich sucht Z den Y auf, um diesem für offene Schulden bei ihm eine „Abreibung“ zu erteilen. 

Hier besteht zwischen X und Z überhaupt keine Verbindung und die beiden würden als nebeneinander stehende Einzeltäter bestraft.