Unter dem Nachtzuschlag versteht man eine Zulage, die anteilig auf Arbeitsstunden zusätzlich gezahlt werden kann. Neben dem Nachzuschlag existieren noch Sonntags- und Feiertagszuschläge. Bei Überschneidungen können die Zulagen kombiniert werden.
Hintergrund
In zahlreichen Gewerben endet ein Arbeitstag nicht mit dem Feierabend. So wird gerade im Bewachungsgewerbe auch nachts gearbeitet.
Nächtliche Arbeit kollidiert mit dem biologischen Schlafrhythmus. Ferner kann die Gesundheit durch mangelndes Sonnenlicht und soziale Kontakte durch die ungünstig gelegene Schicht auf Dauer in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher müssen Arbeitgeber gemäß § 6 Arbeitszeitgesetz einen Nachtschichtzuschlag leisten.
Zeitlicher Umfang
Die Nachtzeit beinhaltet gemäß § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. Den Status eines Nachtarbeiters hat, wer:
- auf Grund der Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
- Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet.
Dies heißt, wer zum Beispiel von 17 Uhr bis 1 Uhr nachts arbeitet, geht einer Nachtarbeit nach. Denn zwei von acht Stunden liegen in dem zeitlich relevanten Bereich. Der Zuschlag bezieht sich allerdings nicht auf die gesamte Schicht, sondern auf die in Nachtarbeit geleistete Zeit. Der Wachmann/die Wachfrau würde folglich einen Zuschlag für die letzten beiden Stunden erhalten.
Nachtzeitverbot
Nicht jede Sicherheitskraft darf nachts arbeiten. Aus dem Jugendschutzgesetz ergeben sich Einschränkungen. Ferner sind allgemeine Einschränkungen aus dem Mutterschutzgesetz zu beachten. Für Personen zwischen 14 und 18 Jahren ist ein Beschäftigungsverbot für Arbeitszeit zwischen 20 und 6 Uhr morgens zu beachten.
Recht auf Nachtzuschlag
Jeder in Deutschland beschäftigte Nachtarbeiter hat einen Anspruch auf den Zuschlag. Dies gilt sogar dann, wenn der Zuschlag nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde! Wer nachts länger als zwei Stunden arbeitet, kann daher den Zuschlag verlangen. Alternative kann auch ein Freizeitausgleich gewährt werden. Diese Möglichkeit schützt den Arbeitgeber vor Mehrkosten. Anstelle einer Extrazulage kann er die Wachkraft für eine entsprechend vergütete Zeit freistellen.
Höhe des Nachtzuschlages
Die Höhe des Nachzuschlags kann sich allgemein ergeben aus:
- gesetzlichen Bestimmungen
- individuellen Arbeitsverträgen
- Tarifverträgen
Stets gilt Steuerfreiheit. Das heißt, der Nachtzuschlag muss nicht besteuert werden und ist beim Brutto-Netto-Abzug außen vor zu lassen. In der Sicherheitsbranche existieren zahlreiche Tarifverträge, anhand dessen die Höhe des Nachtzuschlags bemessen wird. Auch können darin andere Berechungszeiten festgelegt werden. So gelten in Eingien Bundesländern bereits Arbeiten ab 20 Uhr als Nachtarbeit. Die Zuschlagsquote variiert in den Bundesländern. Spitzenreiter ist im Jahr 2020 Bayern mit 23 Prozent. In Thüringen und Niedersachen beträgt der Nachtzuschlag lediglich 5 Prozent. Tarifverträge mit jeweils einjähriger Gültigkeit existieren in der Wachbranche bei folgenden Tätigkeiten:
- Pforte
- Event
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
- Revierdienst
- NRZ / NSL
- IHK geprüfte Wachschutzfachkraft (WFK)
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS)
Übersicht der Nachtzuschläge 01.01.2020 – 31.12.2020 Tarifpartner Verdi und BDSW
Bundesland | Quote | Berechnungszeitraum |
Baden-Württemberg | 15 % | 20:00 – 06:00 |
Bayern | 23 % | 20:00 – 06:00 |
Berlin | 10 % | 23:00 – 06:00 |
Brandenburg | 10 % | 23:00 – 06:00 |
Bremen | 5 % | 23:00 – 06:00 |
Hamburg | 15 % | 20:00 – 06:00 |
Hessen |
25 % 12 % |
20:00 – 06:00 |
Mecklenburg-Vorpommern |
10 % 5 % |
23:00 – 06:00 |
Niedersachsen (GÖD) | 5 % | 23:00 – 06:00 |
Nordrhein-Westfalen | 10 % | 22:00 – 06:00 |
Rheinland-Pfalz | 10 % | 20:00 – 06:00 |
Saarland | 10 % | 20:00 – 06:00 |
Sachsen (GÖD) | 5 % | 23:00 – 06:00 |
Sachsen-Anhalt |
10 % 5 % |
23:00 – 06:00 |
Schleswig-Holstein | 10 % | 20:00 – 06:00 |
Thüringen | 5 % | 23:00 – 06:00 |