Die Musterbauordnung (MBO) soll einen einheitlichen Standard zwischen den unter den Ländern verschiedenen Landesbauordnungen schaffen.
Die Kompetenz zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen des Baurechts liegen bei den Bundesländern. Daher hat jedes Land eine eigene Landesbauordnung (LBO). Die Ziele dieses Gesetzestext lauten allgemein:

– Schutz vor Gefahren für Leib und Leben
– Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
– Schaffen von Qualitätsstandards

Die Musterbauordnung ist ein vom Bund formuliertes Werk, welches die verschiedenen LBOs zu einem Einzelwerk vereinheitlicht. Die MBO wird kontinuierlich von der Bauministerkonferenz aktualisiert. In dieser Konferenz sind Minister aller Länder beteiligt. Die neueste Fassung beruht auf einem Text aus dem Jahr 2002, welcher im September 2012 aktualisiert wurde. Die MBO ist im Gegensatz zu den LBOs nicht rechtskräftig und dient nur als Orientierungshilfe. Die Musterbauordnung stimmt in den wesentlichsten Punkten mit den Landesbauordnungen überein. Die Muster-Ordnungen sind nicht mit formulierten Gesetzen zu verwechseln und das Sammeln-Werk verfolgt das Ziel eine bessere Übersicht zu schaffen.