Mittäter

Kurzerklärung

Mittäter ist nach § 25 II StGB, wer eine kriminelle Tat mehrheitlich begeht. Bei einer Mittäterschaft wirken also mindestens zwei Personen als Täterinnen oder Täter zusammen. 

Beispiel: A,B und C wollen gemeinsam eine Bank überfallen. A fertigt hierzu einen Tatplan an. B soll draußen im Auto warten und Wache halten, während C das Geld gewaltsam beschafft. 

Funktion der Mittäterschaft

Bei der Mittäterschaft werden die Tatbeiträge der Beteiligten einander addiert und gegenseitig zugerechnet. Das Handeln der Einzelnen ergänzt sich und bildet zusammen einen Unrechtstatbestand. So käme aus dem Beispiel für A, B und C eine Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichen Raubes nach §§ 249ff., 25 II StGB in Betracht. Die eigentliche Raubhandlung, gewaltsame Beschaffung der Beute, wurde jedoch nur von C durchgeführt. Dennoch können A und B das Handeln des C nach § 25 II StGB als Mittäter zugerechnet werden. 

Voraussetzung der Mittäterschaft

Allgemein ist eine Mittäterschaft nur möglich, wenn die Beteiligten nach einem gemeinsamen Tatplan handeln und die Ausführung gemeinsam begehen. Vorliegend fertigte A den Tatplan an, der im Anschluss von allen Parteien angenommen wurde. Die Ausführung geschah anschließend gemeinsam durch B und C. 

Welche Anforderungen an den Beitrag eines Mittäters im Einzelnen zu stellen sind, ist allerdings umstritten. So könnte sich der im Auto wartende B auch lediglich wegen Beihilfe strafbar gemacht haben, weil die eigentliche Raubhandlung von C begangen wurde. Für die Unterscheidung zwischen Beihilfe und der (strenger bestraften) Mittäterschaft kommt es nach Auffassung der Rechtsprechung auf den inneren Willen der Beteiligten an. Wollte B eigenes Unrecht begehen (dann mittäterschaftliches Handeln) oder lediglich fremdes Unrecht unterstützen (dann Beihilfe)?

Als Kriterien für die Begutachtung des inneren Willens werden in der Praxis objektive Gesichtspunkte herangezogen. So weist etwa die Beteiligung an der Beute auf Mittäterschaft hin. Ebenso können Umfang und Intensität der Tatbeiträge analysiert werden.