Der Missbrauch von Notrufen steht gemäß Paragraf 145 StGB unter Strafe. Wer grundlos amtliche Notrufnummern wählt, kann zu einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr verurteilt werden. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass beispielsweise die Leitungen von Polizei und Feuerwehr für wichtige Fälle bereit stehen und nicht durch „Spaß-Anrufe“ blockiert werden. Versehentlich getätigte Notrufe stehen nicht unter Strafe. Von der Verbotsnorm sind ist lediglich vorsätzliches Handeln inbegriffen.

In Absatz zwei der Vorschrift werden Unfallverhütungs- und Nothilfemittel tatbestandsmäßig erfasst. Hierzu zählen unter anderem SOS-Signalgeber, Missbrauch bestimmten Flaggen oder akustischer Warnzeichen, Feuermelder, Notbremsen und Notrufsäulen. Wer diese Mittel nutzt, obwohl dazu kein Anlass und keine Berechtigung besteht, macht sich gleichermaßen strafbar.