Allgemeinprinzip

Der Minimalgrundsatz ist ein Prinzip des Datenschutzes und in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Art. 5 Abs. 1 verankert. Das Prinzip besagt, dass nur so wenig Daten vom Verwender wie möglich erhoben werden dürfen. Lediglich die Daten, die zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes erforderlich sind.  Gegebenenfalls müssen alle in Betracht kommenden Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung ausgeschöpft werden. Unter Anonymisierung versteht man, dass der erhobenen Inhalt keinem konkreten Verwender, also keiner bestimmten Identität, zugeordnet werden kann. Müssen die Informationen mit einer Quelle versehen werden, ist, falls durchführbar, ein falscher Name anzugeben. Dies meint Pseudonymisierung.

In Arbeitsverhältnissen

Eine wichtige Ausprägung findet der Minimalgrundsatz in Arbeitsverhältnissen. Der Arbeitgeber darf in die Mitarbeiterakte ausschließlich Informationen aufnehmen, welche zur Erfüllung der Leistungspflichten des Arbeitnehmers relevant sind. Dazu zählen regelmäßig Name und Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Kontoverbindung, etc. Aussagen, die die Privat- und Intimsphäre betreffen, sind von der Akte fernzuhalten. Dazu gehören insbesondere Angaben über die eigene Weltanschauung, sexuelle Orientierung, sonstiges der eigenen Vorstellungs- und Gedankenwelt. Was für die Erfüllung der Leistungspflichten von Bedeutung ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Da gibt es in Branchen erhebliche Unterschiede. In der privaten Sicherheit muss der Gewerbetreibende sich Auskunft über Vorstrafen von (potentiellen) Mitarbeitern durch das erweiterte Führungszeugnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit beschaffen. Denn die Übertragung der Verantwortung für fremdes Leben oder Eigentum gebietet es in besonderem Maße, dass ausschließlich vertrauenswürdige Personen mit dieser Aufgabe betraut werden.

 

Vertiefende Informationen zum europäischen Datenschutz finden Sie hier:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/neue-datenschutzgrundverordnung-worauf-muss-ich-achten/