Defintion

Menschenrechte (englisch „human rights“) sind universelle Rechte, die jedem Menschen zustehen. Unabhängig von seinem Alter, seinem Geburtsort und seiner Nationalität. 

In Abgrenzung dazu bezeichnet man Rechte, die nur den Bürgern eines bestimmtes Staates zustehen als Bürgerrechte. 

Menschenrechte im Grundgesetz

Ob ein Grundrecht Menschen- oder Bürgerrecht ist, ergibt sich aus der Formulierung. Menschenrechte sind allgemein formuliert, wie zum Beispiel: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“. Im Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit heißt es entsprechend: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“