Eine Luftsicherheitskontrollkraft ist für die Sicherheit an Flughäfen zuständig. Das LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) verpflichtet Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen. Auf diese Weise soll Terroranschlägen vorgebeugt werden. So ist die zunehmende Bedeutung des Berufes Luftsicherheitskontrollkraft durch strengere Vorschriften aufgrund des 11. Septembers 2001 zu erklären. Zudem ist das Gesetz als politische Reaktion auf einen Zwischenfall im frankfurter Bankenviertel im Jahr 2003 zu beurteilen.
Folgende Tätigkeiten werden von der Fachkraft übernommen:
– Kontrollen für Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck
– Passagierkontrollen
– Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen
– Kontrolle der Zulässigkeit von Handgepäckinhalten
– Abwehr der Einbringung von gefährlichen /verbotenen Gegenständen

– Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Körperscanner