Folgende Tätigkeiten werden von der Fachkraft übernommen:
– Kontrollen für Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck
– Passagierkontrollen
– Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen
– Kontrolle der Zulässigkeit von Handgepäckinhalten
– Abwehr der Einbringung von gefährlichen /verbotenen Gegenständen
– Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Körperscanner
– Kontrollen für Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck
– Passagierkontrollen
– Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen
– Kontrolle der Zulässigkeit von Handgepäckinhalten
– Abwehr der Einbringung von gefährlichen /verbotenen Gegenständen
– Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Körperscanner