Luftfrachtkontrollen werden von deutschen Transportunternehmen durchgeführt. Die Zuständigkeit liegt in öffentlicher Hand beim Bundesverkehrsministerium beziehungsweise Luftfahrtbundesamt als nachgeordneter Behörde.

Solche Kontrollen werden durchgeführt, um die Verladung von Fracht kontrollieren zu können. Umfassende Prüfungen schaffen eine sichere Lieferkette, wie eine im April 2010 beschlossenen EU-Verordnung das allgemeine Ziel einer Luftfrachtkontrolle ausdrückt. Der genaue Ablauf bleibt der Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen vorenthalten. So ist lediglich bekannt, dass die Transportsicherheit von lückenlosen Kontrollen auf den Transportwegen getragen werden soll.

Grundsätzlich werden Pakete unbekannter Absender mit technischen Geräten gescreent. Bekannte Absender werden als vertrauenswürdig eingestuft und dessen Pakete nicht kontrolliert. Etwa 99% aller verschickten Pakete werden von größeren Fluggesellschaften als vertrauenswürdig zertifiziert. Hier werden bloß stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Das heißt, lediglich 1% aller weltweit verschicken Sendungen werden einer Luftfrachtkontrolle unterzogen.