Die verschiedenen Lohnarten gehören zu den grundlegenden Leistungen, die dem Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis ausgezahlt werden. Sie sind die finanzielle Gegenleistung für die verrichtete Tätigkeit des Arbeitnehmers in einen Betrieb.
Die Entlohnung richtet sich nach geleisteten Einzelbeiträgen oder zeitlichem Aufwand. Lohnarten unterscheiden sich durch verschiedene Steuer- und Sozialmerkmale und unterteilen sich allgemein in Brutto- und Nettolohnarten. Alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnarten sind als Bruttolohnart gekennzeichnet. Der Nettolohn gehört zu den Lohnarten, die nicht sozialversichungs- und steuerpflichtig sind.

Tarifsystem
Das Tarifsystem legt die Mindeststandards für die wichtigsten Arbeits- und Einkommensbedingungen fest. Dazu zählen zum Beispiel Löhne, Gehälter, Arbeitszeit, Ausbildungsvergütungen oder Urlaubstage. Die Tarife werden meist zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen. Daher bezeichnet man diese Verträge auch als Verbandstarife. Als Firmentarifverträge werden Vereinbarungen mit einzelnen Unternehmen bezeichnet. Mittlerweile werden häufig sogenannte Flächentarife geschlossen, dies sind Tarife die flächendeckend für ganze Branchen gelten. So gibt es über 250 verschiedenster Wirtschaftszweige (zum Beispiel Metall –und Elektronikindustrie, Gartenbau, etc.).

Rund zwei Drittel aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten mit Tarifbindung. Von Tarifverträgen profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den Beschäftigten dienen sie als Schutzfunktion gültiger Rechte. Denn durch Tarifverträge werden einheitliche Arbeitsbedingungen geschaffen. Aus Arbeitgebersicht bedeuten die Vereinbarungen auch einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Außerdem können Unternehmen besser planen und kalkulieren, denn während einer Vertragslaufzeit darf nicht gestreikt werden.