Definition

Legislative ist die fachliche Bezeichnung für die gesetzgebende Gewalt innerhalb einer Demokratie. 

Bestandteile der Legislative

Die Gesetze werden von der Legislative verabschiedet. Diese besteht im Wesentlichen aus dem Bundestag, den Landesparlamenten und dem Bundesrat.

Grundsatz der Gewaltenteilung

Die Gewalt (so der politische Begriff für die Ausübung von Macht) wird in demokratischen Staatssystemen auf mehrere Akteure verteilt. So soll verhindert werden, dass sich die Gewalt bei einem Einzelnen ansammelt und dieser fernab von Kontrollen und ohne jegliche Beschränkung willkürlich regiert. 

Innerhalb der Demokratie bestimmt das Volk, genauer die wahlberechtigten Bürger, wer wie lange Gewalt ausüben darf. Die Macht wird auf folgenden drei Institutionen verteilt: 

Zweck der Gewaltenteilung

Ein System, dessen Macht nur im Zusammenspiel der Gewaltinstitutionen ausgeübt werden kann, verhindert die missbräuchliche Ausübung von Macht. Legislative, Exekutive und Judikative sind unabhängig, aber stehen in einem wechselseitigen Verhältnis zueinander: 

Die Legislative erlässt Gesetze, anhand dessen die Exekutive Macht ausüben kann (ausübende Gewalt). Zur Exekutive zählen beispielsweise die Polizei oder Beamte in einem Einwohnermeldeamt. Die staatlichen Gerichte (=Judikative) überprüfen, ob ein neu erlassenes Gesetz mit der Rechtsordnung, insbesondere der Verfassung, vereinbar ist oder, ob die Exekutive im Rahmen ihrer gesetzlich verliehenen Befugnisse handelt.