Allgemeines

Das menschliche Leben ist das höchste Rechtsgut, was es sowohl durch staatliche Beamte und private Wachpersonen zu schützen gilt. Das Leben genießt in der Rechtsordnung eine besondere Stellung und wird durch vielfältige Normen geschützt. 

Grundgesetz

Ganz grundlegend betrachtet ist das Leben Gegenstand zahlreicher Grundrechte. Die Grundrechte sind die zentralen Normen des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, welche die fundamentalen Rechte der Menschen gegenüber dem Staat regeln. 

Der Schutz des Lebens kommt zum Beispiel in Art. 2 Abs. 2 GG zum Ausdruck: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“. Ebenso äußert sich die Priorität in Art. 102 GG demnach die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist. 

Grundrechte sind grundsätzlich Abwehrrechte gegen den Staat und können nicht gegen andere Privatpersonen, wie zum Beispiel Unternehmen oder Menschen geltend gemacht werden. Allerdings leitet das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 GG und Art. 2 GG ab, dass der Staat den Menschen auch aktiv vor Bedrohungen durch Dritte schützen muss. Dieser Schutz erfolgt zum Beispiel durch die Polizei- und Ordnungsbehörden. Sicherheitskräfte können bei diesem staatlichen Auftrag unterstützend mitwirken und beispielsweise Bahnhöfe und Flughäfen schützen.

Strafrecht

Der hohe Stellenrang menschlichen Lebens findet auch im Strafgesetzbuch seinen Ausdruck. Das Strafrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen der Staat einen Menschen bestrafen darf. Wer ein Tötungsdelikt begeht nach §§ 211ff. StGB begeht, kann dafür mit der schwerwiegendsten Sanktion, der lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. An der Spitze steht der Mord. Doch auch andere Delikte, wie die fahrlässig Tötung oder Tötung auf Verlangen steht in den §§ 211 bis 222 StGB unter Strafe.