Die Kompetenz des Bauordnungsrecht liegt laut dem Bundesverfassungsgericht bei den Ländern. Daher unterscheidet sich die Bauordnung in 16 entsprechend verschiedene Landesbauordnungen. Die Landbauordnung ist Grundbestandteil des öffentlichen Baurechts. Darin sind verschiedenste Anforderungen formuliert, die beim Bau und der Planung eines Gebäudes gelten. Dabei geht es insbesondere um sicherheitstechnische Bedingungen, die beim Bauvorhaben zu beachten sind.
Folgende Inhalte der LBO überschneiden sich mit Themengebieten der Sicherheitsbranche:
– Nachbarschutz;
– die verschiedenen Feuerwiderstandsklassen von Baustoffen;
– Eignung von Baumaterialien;
– Standsicherheit;
– Flucht- und Rettungswege;
– Sicherheit von Baustelle und Bauwerk.

Aufgrund der oben aufgelisteten Punkte, lassen sich folgende Zwecke für die Formulierung der Bauordnung zuordnen:
– Schutz vor Gefahren für Leib und Leben
– Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
– Schaffen von Qualitätsstandards