Unter Ladendiebstahl versteht man vorwiegend den Diebstahl einzelner Dinge im Einzelhandel. Der einfache Ladendiebstahl fällt rechtlich unter den Strafbestand „Diebstahl geringwertiger Sachen“ strafbar. Als geringwertig werden Sachen unter einem Wert von 50 Euro angesehen. Werden Dinge gestohlen, die diesen Wert überschreiten, macht sich der Täter gemäß § 242 StGB Diebstahl strafbar. Diebstahl geringwertiger Sachen ist ein Antragsdelikt und wird daher nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Die Ausnahme ist, wenn ein großes öffentliches Interesse zur Verfolgung der Tat besteht. Vermehrt führen organisierte Verbrecherbanden Ladendiebstähle aus. Die Branche beklagt eine steigende Inventurdifferenz, die sich im Jahr 2014 auf 3,9 Mrd. Euro belief. Kaufhausdetektive (auch Ladendetektive genannt) werden von größeren Geschäften gezielt eingesetzt, um Diebstähle zu verhindern. Ein Kaufhausdetektiv führt eine Bewachungsaufgabe aus. Er/Sie soll auffällige Verhaltensmuster von Personen erkennen. Dies erfolgt durch eigenen Beobachtung oder technsiche Hilfsmittel wie der VIdeoüberwachung.