Tätigkeit

Als Ladendetektiv bezeichnet man eine Bewachungskraft im gewerblichen Einzelhandel. Alternativ spricht man auch vom Kaufhausdetektiv oder Doorman. Der Detektiv ist dafür verantwortlich, Ladendiebstähle zu verhüten und aufzuklären. Es geht folglich um die Reduzierung von Inventurverlusten.  Außerdem steht er Kunden hilfsweise als Servicekraft zur Verfügung.

 

Berufsvoraussetzungen

Es gibt keinen rechtlich konkretisierten Ausbildungsrahmen. Anstellte einer Ausbildung zum Ladendetektiv, muss lediglich der Nachweis einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erbracht werden. Die Sachkundeprüfung setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen.

Der Prüfungsstoff besteht aus Fragen zur Rechtskunde (speziell Strafrecht, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Gewerberecht), Umgang mit Menschen, Brandschutz, Datenschutz und Sicherheitstechnik. Das Wissen wird schriftlich anhand von Multiple-Choice (Ankreuzen) kontrolliert und mündlich durch individuelle, offeneren Fragen überprüft.

 

Rechtliche Befugnisse

Beim Ladendetektiv handelt es sich um eine Tätigkeit gewerberechtlicher  und nicht behördliche Art. Daher darf der Gewerbetreibende sich nicht auf hoheitliche Rechte von Polizei oder anderen Staatsorganen berufen. Stattdessen ist sein rechtlicher Handlungsrahmen auf die Jedermannsrechte und das Hausrecht beschränkt. Die Jedermannsrechte sind Verteidigungsrechte, die jedem Bürger zustehen.

Zu den wichtigsten Jedermannsrechten zählen:

Das Hausrecht meint die Befugnis, zu entscheiden, wer die Verkaufsfläche betreten darf. Gegenüber Ladendieben oder sonstigen störenden Personen kann ein Hausverbot erteilt werden. Das Hausrecht liegt grundsätzlich beim Eigentümer oder Besitzer des Kaufhauses. Durch den Bewachungsvertrag wird es während der Dienstzeit auf den Ladendetektiv übertragen. Kommt der Adressat des Hausverbotes der Aufforderung nicht nach, kann diese hilfsweise mit den Notstandsrechten durchgesetzt werden.