Unter Konkurrenzspionage versteht man das unbefugte Sammeln von verdeckten Informationen und Betriebsgeheimnissen, um daraus einen Vorteil am Wirtschaftsmarkt zu erlangen.
Konkurrenzspionage/Industriespionage ist eine spezielle Ausprägung von dem, was man allgemein unter Spionieren versteht. Von dem Begriff sind andere Sonderformen wie Wirtschaftsspionage, Wettbewerbsspionage oder Rüstungsspionage abzugrenzen. Kennzeichnendes Merkmal all dieser Spionagehandlungen ist das Stehlen geistigen Eigentums. Unterschiede ergeben sich bei den jeweils beteiligten Akteuren.

Konkurrenzspionage wird von juristischen Personen betrieben, die in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Zu den juristischen Personen zählen grundsätzlich Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs, Genossenschaften, Stiftungen, usw. Wirtschaftsspionage wird von Staaten über deren Nachrichten- und Geheimdienste in anderen Ländern betrieben. Die Schäden von Konkurrenzspionage in der Privatwirtschaft liegen laut einer Schätzung der Universität Lüneburg bei 50 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland. Dieser Betrag summiert sich aus illegal angeeigneten Informationen von Forschung und Entwicklung, Produktionsprozessen, Kostenkalkulationen und allgemeinen Finanzdaten anderer Unternehmen.