Als Kommunikationsfunktion (K-Funktion) dienen alle Einrichtungen, die es einer Person ermöglichen, mit einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) zu kommunizieren. Die Kontaktaufnahme kann entweder über eine installierter Fernsprechanlage erfolgen, welche direkt mit der hilfeleistenden Stelle (NSL) verbunden ist oder über einen Warnknopf.