Definition

Unter kommunaler Sicherheit versteht man das Gewährleisten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf kommunaler Ebene. Dies umfasst das Verhindern und Bekämpfen von Gefahren. Als kommunale Ebene bezeichnet man die Sicherheit innerhalb des Zuständigkeitsbereiches einer Kommune. Im öffentlichen Recht werden Zuständigkeiten allgemein in eine Bundesebene, Landesebene und kommunale Ebene eingeteilt.

Private Sicherheitsdienstleister zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben

Insbesondere auf kommunaler Ebene verzeichnet sich in den letzten Jahren ein Trend, demnach verstärkt private Sicherheitsdienstleister zur Gefahrenbeseitigung eingesetzt werden. Gewerbliche Bewachungsunternehmen können Sicherheitsaufgaben kostengünstig und effizient wahrnehmen. So werden von den Kommunen beispielsweise Wachfirmen zur Sicherung von Weihnachtsmärkten, Jahrmärkten, Großveranstaltungen oder Bewachung öffentlicher Gebäude (Bibliotheken, Museen, Schwimmbäder, u.v.m.) beauftragt.

Rechtliches

Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Im öffentlichen Recht wird der Begriff Gewalt als Ausübung (staatlich legitimierter) Macht verstanden. Der Staat übt die Gewalt durch die Exekutivorgane (Polizei, Ordnungsämter, etc.) aus.

Ergänzend oder anstelle staatlicher Behörden können jedoch private Wachdienstleister eingesetzt werden. Der Staat kann seine Kompetenzen zum Teil delegieren. Die hoheitlichen Rechte bleiben jedoch den Staat vorbehalten (ausgenommen sind sogenannte Beleihungsakte in der Luftfahrtsicherheit). Die privaten Sicherheitsdienstleister dürfen prinzipiell keine hoheitlichen Rechte ausüben. Den Sicherheitskräften stehen die Jedermannsrechte und das Hausrecht zur Verfügung.