Inhalte

Der Jahresbericht ist ein schriftlicher Bericht eines Betriebsärzte oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Darin werden die Maßnahmen des Betriebs hinsichtlich der Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Sicherheitsstandards. Ferner enthalten die Berichte Auskunft über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit einerseits und den Arbeitgebern und Arbeitnehmern andererseits. 

Der Jahresbericht gibt Aufschluss über die verrichteten Tätigkeiten von Sicherheitsfachkräften im Betrieb. In der Dokumentation werden die Arbeitszeiten der Sicherheitsfachkräfte und oder externer Dienstleister angegeben.

Unfallverhütungsvorschriften

Die Pflicht regelmäßiger Berichterstattung ergibt sich aus § 5 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Demnach hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten.

Die DGUV-Vorschriften werden auch als Unfallverhütungsvorschriften bezeichnet. Darin sind branchenspezifische Präventiv- und Verhaltensregeln zur Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer enthalten. 

Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung

Die Dokumentation durch den Jahresbericht erfolgt in verständlicher Sprache. Der Bericht muss nicht zwingend im Fließtext verfasst werden. Die Sicherheitsfachkräfte können ergänzend Prüflisten und Tabellen beilegen. Am Ende muss ein Ergebnis formuliert werden. Das Ergebnis wird durch eine Signatur des Bearbeiters quittiert.