Als Interventionsstelle (IS) bezeichnet man die zuständige hilfeleistende Institution zur Abwehr und Bekämpfung einer Gefahr. Allgemein ist der Staat für Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuständig. Daher spricht man auch vom Gewaltmonopol des Staates. Intervenierende Maßnahmen werden von den Beamten der Polizei, dem Ordnungsamt oder der Bundeswehr getroffen. 

Allerdings ist der Staat auf die Hilfe von Privaten zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung angewiesen. So übernehmen private Bewachungsunternehmen Verantwortung für fremdes Vermögen und Leben. 

Zu den von gewerblichen Wach- und Schließgesellschaften betriebenen Interventionsstellen zählen insbesondere Notruf- und Serviceleitstellen (NSL). Unter einer NSL versteht man eine Leitwarte, welche kontinuierlich mit NSL-Mitarbeitern besetzt sind. 

Die Notruf- und Serviceleitstelle empfängt Alarmsignale von Gefahrenmeldezentralen und nimmt manuelle Gefahrenmeldungen entgegen. In Alarm- und Interventionsplänen sind Abwehrmaßnahmen enthalten, die je nach Gefahrenart zu treffen sind. In der NSL werden die zu treffenden Interventionsmaßnahmen koordiniert und zur Bekämpfung erforderlichen Sicherheitskräfte entsandt.