Der Interventionsplan enthält Maßnahmen und Verhaltensvorschriften für Gefahrensituationen. Er tritt in Kraft, wenn Konflikte gelöst beziehungsweise beseitigt werden wollen und ist Basis der Alarmverfolgung. Unter Intervention versteht man das Lokalisieren eines Notrufs in einem überwachten Gebäude oder sonstigem Objekt. Mithilfe von Interventionsdiensten werden im Ernstfall die vom Kunde verlangten Interventionsmaßnahmen auf Basis des Plans ausgeführt. Darin sind Umfang der einzelnen Maßnahmen, sowie Informationen über besondere örtliche Gegebenheiten enthalten.