Als Interventionsattest beziehungsweise Alarmattest bezeichnet man einen schriftlichen Plan, welcher im Falle eines Alarms Handlungsanweisungen zur Gefahrenabwehr enthält. 

Interventionsatteste  definieren Gefahrenarten (zum Beispiel Brandgefahren, Einbruchgefahren, ÜBerfallgefahren, etc.) und knüpfen daran individuelle Folgen. Die Dokumente regeln Interventionsmaßnahmen und können damit im Verhältnis zwischen Kunde und Sicherheitsunternehmen als Vertragsgrundlage dienen.