Kurzerklärung

Intervention ist der fachsprachlicher Oberbegriff für die Verteidigung vor negativen Ereignissen. Interventionen sind Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Gefahren gegenüber Personen, Sachgegenständen, Vermögenswerten oder der Umwelt getroffen werden. 

Intervenierende Kräfte

Für die Bekämpfung von Gefahren sind sowohl staatliche Stellen wie Polizeien, Ordnungsdienste und Feuerwehr als auch private Personen tätig (Sicherheitsdienste). Die gewerbliche Bewachung fremder Objekte oder Personen fällt unter das Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO. 

Vorbereitung und Durchführung

Um Interventionen möglichst erfolgversprechend und effizient durchzuführen, wird die Durchführung im Vorfeld geplant. Die je nach Gefahr zu ergreifenden Maßnahmen müssen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgesprochen werden. 

Die für die Gefahrenabwehr zuständige Stelle bezeichnet man als Interventionsstelle (IS). Als Interventionsstelle fungieren beispielsweise die von Wachgesellschaften betriebenen Notruf- und Serviceleitstellen (NSL).

Die Durchführung einer Intervention beginnt mit der Interventionsdisposition (ID). In der ID wird bei Empfang einer Gefahrenmeldung geprüft, welche Kräfte im konkreten Fall zur Gefahrenbekämpfung zur Verfügung stehen.