Grundsätze
Integrität bedeutet Unversehrtheit oder Unbescholtenheit und bezeichnet in der Informationssicherheit im Zusammenhang mit elektronischen Daten eines der drei grundlegenden Schutzziele.
Das wesentliche Anliegen der Informationssicherheit ist die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität eines technischen Systems zu gewährleisten. Wenn die Integritätsbedingungen erfüllt sind, spricht man von Datenkonsistenz. Es gibt mehrerer Formen der Integrität, welche kurz dargestellt werden sollen:

Korrekter Inhalt
Die Gewährleistung konsistenter Daten setzt die korrekte Darstellung der abgerufenen Inhalte voraus.

Unmodifizierter Zustand
Informationen sollen so übertragen werden, wie es der Nutzer gewollt und erklärt hat. Ein ummodifizierter Zustand ist gegeben, wenn das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs unverfälscht versendet wurde.

Erkennung von Modifikation
Dieser Integritätszustand tritt ein, wenn eine Information zwar verfälscht ist, das System dies jedoch erkennt.

Temporale Korrektheit
Eine Datei ist temporal wiedergegeben, wenn sie die zum Versenden angegebene Zeitdauer nicht überschritten hat und dem Verwender in der richtigen Reihenfolge erscheint.