Unter einer Inspektion versteht man das Überprüfen, Begutachten und Kontrollieren von Sachmitteln, Abläufen innerhalb eines Betriebes oder Verarbeitungsprozesses oder Qualität der von Beschäftigten verrichteten Dienste. Die Inspektion ist eine grundlegende Schutzmaßnahme zur Instandhaltung.
Instandhaltung wiederum ist ein Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) ist Instandhaltung die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen.
Unterschied zur Wartung
Dies wirft der Frage auf, inwieweit sich Wartung und Inspektion inhaltlich voneinander unterscheiden. Die Begriffe der BetrSichVO werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Dabei handelt es sich um eine Sonderform von Recht, dass vom Ausschuss für Betriebssicherheit konzipiert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales förmlich bekannt gegeben wird (derselbe Mechanismus liegt den sogenannten Unfallverhütungsvorschriften zugrunde, zum Beispiel DGUV Vorschrift 23).
Nach Regel 2.1 der TRBS unterscheidet sich die Inspektion von der Wartung folgendermaßen:
- Wartung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Arbeitsmittels. Darunter fällt zum Beispiel das Reinigen von Arbeitsmitteln, Reparaturen und gegebenfalls Austausch alter Teile.
- Inspektion umfasst Gesamtheit aller Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes.
Inspektionen als Unfallrisiko
Durch Inspektionen sollen Betriebsausfälle sowie Personen- und Sachschäden unterbunden werden. Damit ist Instandhaltung Ausdruck betrieblicher Sicherheitskultur. Problematisch ist, dass das Durchführen von Inspektionen selbst ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt. So ereignen sich rund ca. 21 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Inspektions- und Wartungsarbeiten, obwohl solche Tätigkeiten nur 5 bis 10 Prozent der personellen Ressourcen in Anspruch nehmen.
Daher sahen sich Fachkreise dazu veranlasst ein höheres Schutzniveau zu schaffen. Die fachgerechte Durchführung von Inspektionen ist daher Gegenstand von DGUV Information 209-015 (bisher BGI 577); eine Informationsbroschüre, die vom Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. herausgegeben wird und die relevantesten Gesundheitsgefahren und deren Alternativen zur Beseitigung darstellt.