Durch die Haftpflichtversicherung wird der Versicherte vor Schadensersatzforderungen von Dritten durch die Versicherung geschützt. Die Versicherung greift ein, wenn Sorgfaltspflichten infolge von Fahrlässigkeit verletzt wurden. Fahrlässigkeit ist das außer Acht lassen der Sorgfalt, welche ein besonnener und gewissenhaft handelnder Teilnehmer desselben Verkehrskreises an den Tag legen würde, § 276 II BGB.

Die Versicherung bietet keinen umfassenden Schutz. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht getragen. Dasselbe gilt für Ansprüche zwischen Familienangehörigen, die in einem Haushalt leben und an Dingen, die sich durch Miete, Leihe oder Pacht im Besitz des Versicherungsnehmers befinden .

Grundsätzlich sind Haftpflichtversicherungen freiwillig. Ausnahmen gibt es in Bereichen, in denen eine Person naturgemäß besonders hohen Risiken ausgesetzt sind. So ist beispielsweise der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter verpflichtend.