Fünf Schritte
Die Grundsätze im Brandfall sind strategisch aufeinander folgende Schritte, die eine Person befolgen sollte, wenn sie Beteiligter eines Schadensfeuers ist. Am Anfang dieser Schritte stehen Brand melden und sein eigenes Leben in Sicherheit bringen. Erst dann werden Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
                                                                                                                                                                                                                                                           
Die Feuerwehr empfiehlt fünf Schritte, die in der dargestellten Reihenfolge von Passanten umgesetzt werden sollten:
• Ruhe bewahren
• Feuer melden
• Menschenrettung
• Brandbekämpfung
• Einweisung der Feuerwehr

1. Ruhe bewahren
Hinter dem ersten Punkt „Ruhe bewahren“ stecken psychologische Aspekte. Ein sich ruhig verhaltener Mensch handelt besonnener und wohlüberlegter. Zudem ist Angst ansteckend. Panik führt zu Fehlentscheidungen und gefährdet dadurch Menschenleben. Dass Personen über Drehleiter erst aus Gebäuden evakuiert werden müssen, ist nicht selten auf solche Fehlentscheidungen zurückzuführen.

2. Feuer melden
Grundsätzlich sollte ohne Rücksicht auf den Ausmaß des Brandes die Feuerwehr unter dem Notruf 112 verständigt werden. Der Einsatz ist auch dann kostenlos, wenn die Rettungskräfte eintreffen nachdem das Feuer bereits gelöscht wurde. Am Telefon sollte möglichst deutlich gesprochen und Brandort sowie Brandquelle präzise angegeben werden.

3. Menschenrettung
Nach Möglichkeit sollten alle umliegenden Menschen über die Gefahrensituation informiert werden. Wenn Personen physisch-real dazu in der Lage sind, etwa Verletzten oder geistig Behinderten dabei zu helfen den Brandort zu verlassen, so sind diese dazu rechtlich in der Pflicht. Wird die zur Schadenabwehr geeignete und dem Retter mögliche Handlung nicht vorgenommen, so macht man sich wegen Unterlassen strafbar. Bei der Evakuierung sind verqualmte Treppenhäuser zu meiden, Aufzüge dürfen unter keinen Umständen genutzt werden.

4. Brandbekämpfung
Bei diesem Punkt ist größte Vorsicht geboten. Die Brandbekämpfung sollte nur vorgenommen werden, wenn das Risiko überschaubar ist. Beim Öffnen von Türen können sich Stichflammen aufgrund einer Rauchgasdurchzündung bilden. Dringt der Löschende zur Zündquelle näher vor, sollte er sich zu seiner eigenen Sicherheit immer den Rückweg beziehungsweise Fluchtweg freihalten.

5. Einweisung der Feuerwehr
Die Interventionszeit kann verkürzt werden, wenn Personen an der Straße und Einfahrt bereitstehen und der Feuerwehr den Zugang zum Gefahrenort somit erleichtern.