Fundsache

Pflichten und Rechte eines Finders Eine Sache gilt als verloren, wenn der Eigentümer nicht weiß wo der Gegenstand sich befindet. Im juristischen Wortlaut ist eine Fundsache als ein nicht herrenloses Objekt ohne Besitzer definiert. Das Fundrecht ,§§ 965 bis 984 BGB, regelt die Verhältnisse zwischen dem Eigentümer des verlorenen Gegenstandes und dessen Finder. Dem Gesetzgeber […]

Erklärungsirrtum

Der Erklärungsirrtum ist ein Irrtum in der Erklärungshandlung. Ein Irrtum ist das unbewusste Auseinanderfallen von subjektivem Willen und der objektiven Erklärung. Bei einem Erklärungsirrtum weicht die Äußerung des Erklärenden von dem ab, was er eigentlich mitteilen möchte. Typische Fälle sind das Versprechen, Vertippen oder Verschreiben. Zum Beispiel: der Kleinhändler K will beim Großhändler G 100 […]

Eigentümer

Als Eigentümer wird der rechtmäßige Inhaber einer Sache bezeichnet. Der Eigentümer übt rechtmäßige und der Besitzer tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache aus. Der Erwerb des Eigentums erfolgt durch ein zulässiges Rechtsgeschäft, lang andauernden Eigenbesitz, durch Verarbeitung oder Vermischung mit einer anderen Sache oder durch das Aneignen herrenloser Sachen. Verschafft sich eine Person eine Sache rechtswidrig, […]

Eigentum

Gesetzliche Grundlagen Eigentum bezeichnet die Zuordnung eines Gegenstandes zu einer konkreten Person oder Instanz, dem Eigentümer. Über Besitz hinausgehend, ist Eigentum die umfassendste Sachherrschaft, die auf eine Sache ausgeübt werden kann. Das Recht auf Eigentum bekommt durch Art. 14 GG eine verfassungsrechtliche Grundlage. Eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Gesetzen verleiht dem Eigentumsrecht Inhalt (zum […]

Eigenschaftsirrtum

Begriff der Eigenschaft Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Erklärende über eine wesentliche Eigenschaft einer Sache, Person oder eines sonstigen Rechtsguts geirrt hat. Ein Irrtum bezeichnet das Auseinanderfallen von subjektiv Vorgestelltem mit der Realität. Eigenschaften sind die gegenwärtigen, wertprägenden Merkmale tatsächlicher oder rechtlicher Art, die in der Person oder Sache selbst begründet sind. Sie […]

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Grundlage im deutschen bürgerlichen Recht. Darin sind grundlegende Vorschriften enthalten, die für das gesamte Privatrecht gelten. So gesehen regelt das BGB das alltägliche Leben, indem es die Freiheit, Rechte, Pflichten und Risiken der Menschen im Verhältnis untereinander vorgibt. Einen hohen Stellenwert hat der Schutz des Verbrauchers. Das BGB […]

Besitzwehr

Gemäß § 859 BGB kann sich der Besitzer notfalls auch mit Gewalt gegen verbotene Eigenmacht eines anderen zur Wehr setzen. Unter Verbotener Eigenmacht versteht man eine widerrechtliche Besitzstörung oder Besitzentziehung. Die Rechtfertigung für Besitzwehr unterliegt drei Voraussetzungen, die gegeben sein müssen: Besitzstörung oder Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht Die Besitzwehr nach § 859 BGB ist Notwehr und […]

Besitzstörung

Als Besitzstörung werden Handlungen in verbotener Eigenmacht von Außenstehenden bezeichnet. Davon ist die Einschränkung von Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten umfasst. Die Besitzstörung führt – im Gegensatz zur Besitzentziehung – nicht zum vollständigen Verlust der Sache. Durch Besitzentziehung werden die Einwirkungsmöglichkeiten des Besitzers entzogen, durch Störungen nur gemindert oder ausschnittsweise vorenthalten. Ein Beispiel für Besitzstörung ist das Einwerfen von […]

Besitzkehr

Bei verbotener Eigenmacht hat der Besitzer das Recht, seinen Besitzanspruch notfalls auch durch Anwendung von Gewalt zu verteidigen (§ 859 BGB). Wenn der Besitzer einen Anspruchsgegner bei dem Versuch erwischt, eine bewegliche Sache widerrechtlich entnehmen zu wollen, darf er einschreiten. Notwehr ist nur unmittelbar im Anschluss zulässig, also „auf frischer Tat“. Durch Besitzkehr hat der […]

Besitzer

Allgemeines Der Besitzer übt die von seinem natürlichen Willen getragene Herrschaft über eine Sache aus. Tatsächliche Sachherrschaft ist zeitlich nicht bestimmbar und liegt vor, wenn eine Person den jeweiligen Gegenstand im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei gebrauchen, verändern oder zerstören kann. In Abgrenzung dazu ist beispielsweise das vorübergehende Benutzen einer Zeitung in einer öffentlichen Bibliothek zeitlich […]