Bandendiebstahl

Strafrahmen Eine Beteiligung am Diebstahl innerhalb einer Bande stellt nach § 244 StGB eine Straftat dar. Die widerrechtliche Wegnahme einer fremden Sache ist laut § 242 StGB eine Verletzung des Eigentumsrechts und innerhalb einer Bande schwerer Diebstahl. Ebenso der Versuch ist gemäß dem Wortlaut strafbar.   Formal wird Bandendiebstahl als Verbrechen bezeichnet und wird mit […]