Schuldunfähigkeit

Grundlegendes Schuldunfähigkeit ist der Gegenbegriff zur Schuldfähigkeit. Wer schuldunfähig ist, gilt als nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Ihm ist eine rechtswidrig verübte Tat nicht vorwerfbar. Mangels Schuld kann der Täter nicht aus der zur Last gelegten Tat bestraft werden. Unter Bestimmten Voraussetzungen ist jedoch ein sogenannter Maßregelverzug möglich. Dies ist nach […]