Amtshaftung

Kurzerklärung Der sogenannte Amtshaftungsanspruch ist in Art. GG in Verbindung mit (i.V.m.) § 839 BGB enthalten. Dieser verleiht einem Dritten Anspruch auf Entschädigung, wenn er infolge einer Amtspflichtverletzung eines Beamten einen Schaden erlitten hat. Wortlaut Art. 34 GG Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so […]