Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Allgemeines Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bestätigt gegenüber Arbeitgebern, dass ein Sicherheitsmitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt ist. Aus Gründen der Privatsphäre wird zwar die voraussichtliche Dauer, nicht aber die Art der Erkrankung mitgeteilt. Seit dem 01.01.2023 wird die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ausgedruckt und vom betroffenen Arbeitnehmer vorgelegt, sondern digital vom Sicherheitsunternehmen über ein Portal des zuständigen Versicherungsträgers abgerufen.  Fälligkeit […]

eAU

eAU ist eine Abkürzung für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese ersetzt seit dem 01.01.2023 den „gelben Schein“. Ein papiernes Attest ist demnach grundsätzlich ungültig. Stattdessen rufen Arbeitgeber die Bescheinigung selbst über ein digitales Portal der zuständigen Krankenkasse des arbeitsunfähigen Sicherheitsmitarbeiters ab.  Siehe für ausführliche Informationen zum Thema Krankmeldung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entgeltfortzahlug Krankheit

Attest

Kurzerklärung Unter einem Attest versteht man im Arbeitsrecht die ärztliche Bescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt ist. Die Vorlage des Attests gehört zu den Nachweispflichten des Angestellten.  Wer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann, bekommt den Lohn weiterhin ausgezahlt (sogenannte Lohnfortzahlung). In den ersten sechs Wochen kommt […]

Gelber Schein

Bedeutung Unter dem „gelben Schein“ versteht man umgangssprachlich eine ärztliche Bescheinigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Der behandelnde Arzt stellt Arbeitnehmern zum Beispiel im Falle einer Krankheit ein Attest aus. Das Dokument ist auf gelbem Papier gedruckt, weshalb es innerbetrieblich auch als „gelber Schein“ bezeichnet wird. Anstelle dessen spricht man auch von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise AU-Bescheinigung. Die […]

Berufskrankheit

Definition Nach  Paragraf 9 Abs. 1 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch) sind Berufskrankheiten solche Krankheiten, die: die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden. Welche Krankheit vom Staat als Berufskrankheit bezeichnet wurde, ist im Einzelnen in der Berufskrankheitenverordnung nachlesbar. […]