Privat

Kurzerklärung Sachen, Rechte oder Interessen sind privater Natur, wenn sie nicht teilweise oder ausschließlich mit öffentlichen Belangen kollidieren oder die Ausübung anhand öffentlicher-rechtlicher Vorschriften geregelt ist. Der Begriff spielt eine grundlegende Rolle im Recht und im zwischenmenschlichen Umgang.  Privatrecht und öffentliches Recht In fast jeder gegenwärtigen Rechtsordnung wird zwischen privaten und öffentlichen Recht unterschieden. Das […]