Defensivnotstand

Definition Der Defensivnotstand nach § 228 BGB ermöglicht Betroffenen eine Sache zu beschädigen oder zu zerstören, wenn von ihr eine Gefahr ausgeht, ohne dass man gegenüber dem Eigentümer schadensersatzpflichtig ist. Damit ist § 228 BGB ein privatrechtlicher Rechtfertigungsgrund, welcher auch als „Sachwehr“ bezeichnet wird. Rechtfertigungsgründe berechtigen zu Verhalten, welches eigentlich rechtswidrig ist. In diesem Fall […]