Sicherheitsprüfung SÜ2

Kurzerklärung Unter einer Sicherheitsprüfung versteht man das behördliche Kontrollieren von Personen und Unternehmen mit geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten. Somit können auch die Angehörigen der privaten Sicherheitsbranche nach § 34a GewO Adressat der Sicherheitsprüfung sein. Inhalte der Prüfung Was überprüft wird, hängt davon ab, wie geheimhaltungsbedürftig die Tätigkeit beziehungsweise wie hoch der Vertrauensbedarf der Wachtätigkeit. Hierzu unterteilt man […]