Besitzentzug

Besitzentzug bedeutet die vollständige und dauerhafte Beseitigung des unmittelbaren Besitzes. Das Handeln in verbotener Eigenmacht ist eine bekannte Form der widerrechtlichen Besitzentziehung. Wenn dem Besitzer ein körperlicher Gegenstand gegen seinen Willen abgenommen wird, kann er sich dagegen zur Wehr setzen. Er darf den Entziehenden verfolgen und die Herausgabe unter Umständen mit Anwendung von Gewalt erzwingen. […]

Besitz

Definition Als Besitz wird die anerkannte Herrschaft einer Person über eine Sache bezeichnet (§ 854 Abs. 1 BGB). Ob der Besitzer die Sache rechtmäßig erworben hat oder nicht, ist irrelevant. Aus der obigen Definition gehen zwei Voraussetzungen hervor, um von einem Besitzverhältnis sprechen zu können: die Person muss erstens die tatsächliche Sachherrschaft ausüben (d.h. auf […]