Probearbeitsverhältnis

Von einem Probearbeitsverhältnis spricht man, wenn der Arbeitnehmer zunächst für einen kurzen Probezeitraum arbeitet. Am Ende der Probezeit entscheidet der Betrieb, ob dem zur Probe Beschäftigten ein unbefristetes Stellenangebot unterbreitet wird. Ein Arbeitsverhältnis darf höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate zur Probe ausgesetzt werden.

Teilzeitarbeitsverhältnisse

Allgemeines Teilzeitarbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, anhand dessen der Arbeitnehmer einen Teil der zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendigen Kapitals erwirtschaftet. Die Arbeitszeit ist begrenzt und für Arbeitnehmer sinnvoll, die durch andere Verpflichtungen in ihrem Alltag eingebunden sind. Zum Beispiel die Erziehung der eigenen Kinder oder auch Krankheit. Verkürzungsanspruch Der Arbeitnehmer kann einen Vollzeitsarbeitsvertrag in ein Teilzeitverhältnis umwandeln, […]

Vollzeitarbeitsverhältnis

Das Vollzeitarbeitsverhältnis meint ein Arbeitsverhältnis, durch welches der Arbeitnehmer den allergrößten Teil zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erwirtschaftet. Man spricht meist von Vollzeitarbeitsverhältnissen, wenn der Berufstätige mindestens 36 Stunden für den Arbeitgeber tätig ist. Das Gehalt wird zur Mitte oder am Anfang des darauffolgenden Monats ausgezahlt. Es ergibt sich aus den einzelnen Stunden und muss auch […]