Allgemeines

Unter dem sogenannten Gewerbezentralregister versteht man ein amtlich geführtes Register, das Angaben über einige Gewerbe enthält. Das Führen des Registers stellt eine eigene Abteilung innerhalb des Bundesministeriums für Justiz in der Bundesrepublik Deutschland dar. 

Die Bezeichnung Gewerbezentralregister mag zu der Annahme führen, dass es sich um ein allumfassendes Register handelt. Es enthält jedoch nicht Angaben über jedwedes Gewerbe. Stattdessen ist das Register zum einen auf einzelne Gewerbeformen beschränkt und zum anderen enthält es nicht sämtliche relevante Einträge, sondern erschöpft sich in der Dokumentation von Verwaltungshandeln. 

Funktion

Die Informationen des Gewerbezentralregister sind bei zulassungsbeschränkten Gewerbebranchen für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bedeutung. Damit hat das Gewerbezentralregister eine ähnliche Funktion wie das polizeiliche Führungszeugnis. 

Im Gegensatz zum polizeilichen Führungszeugnis werden vom Gewerbezentralregister nich nur natürliche Personen, also Menschen, sondern auch juristische Personen erfasst. Also Personenvereinigungen wie eine GbR, OHG, Verein, oÄ. sowie Vermögensmassen. Zum Beispiel AG, GmbH oder KG. 

Erfassung der Bewachungsbranche

Vom Gewerbezentralregister wird unter anderem auch die Wachbranche im Sinne von § § 34a GewO GewO erfasst. Also das gewerbsmäßige Bewachen fremden Lebens und Eigentum, vgl. § 34a Abs. 1 S. 1 GewO. Bewachen beinhaltet die Übernahme von Obhuts- und Schutzpflichten. 

Der Auftraggeber überträgt die Verantwortung für fremde Rechte und Interessen. Bewachen geht damit über Servicefunktionen eines Ordners oder Recherchetätgiketien eines Privatdetektivs hinaus und schließt gegebenfalls die Abwehr feindlicher Fremdeinwirkungen mit Gewalt ein.