Grundsatz
Die Gewaltenteilung ist Wesensmerkmal einer modernen parlamentarischen Demokratie. Sie besteht aus der Verteilung von der Gesetzgebung (Legislative), Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative). Im Gegensatz zur Demokratie liegt die Macht in einer Diktatur bei nur einer einzelnen Person. Bereits Anfang des 18. Jahrhunderts erkannten Philosophen und Staatstheoretiker, dass dieses System Machtmissbrauch fördert und es bildeten sich Strukturen der geteilten Macht. Die Idee der Gewaltenteilung sind mehrere unabhängige Organe, die sich gegenseitig kontrollieren und vor willkürlichen Staatshandlungen schützen. Deshalb wird die Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) in Gewalten geteilt.
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Exekutive
Die Exekutive ist in einem demokratischen System die ausführende Gewalt. In Deutschland ist dies die Bundesregierung. Die Bundesregierung besteht gemäß Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und seinen Bundesministern. Ferner besteht die Exekutive aus der Polizei, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsanstalt und dem Finanzamt, da diese Institutionen der Bundesregierung nachgeordnet sind. Ein Exekutivakt wird immer dann durchgeführt, wenn ein Beschluss gefasst wird. Dieser Beschluss wird dann den Bürgern beispielsweise über einen Brief kommuniziert.Legislative
Die Legislative ist in Form des Bundestags die gesetzgebende Gewalt. Der Bundestag wird laut Bundeswahlgesetz alle vier Jahre von stimmberechtigten Einwohnern in Deutschland gewählt. Die wesentliche Aufgabe des Bundestags ist das Beraten und Verabschieden von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinne. Die Legislative kontrolliert zusätzlich die Exekutive.

Judikative
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht und Gerichte der Länder ausgeübt.