Zulässiges Gepäck
In einer Gepäckkontrolle wird das Reisegepäck von Flugreisenden an Flughafenterminals kontrolliert. Im Flugverkehr gibt es strenge Vorschriften, welche Gegenstände von Passagieren mitgeführt werden dürfen. In der Gepäckkontrolle sollen verbotene Gegenstände identifiziert werden. So wird die Flugsicherheit maßgeblich erhöht. Die Kontrollen werden durchgeführt, sodass terroristisch motivierte Attentate an Board verhindert werden. Die Vorgaben zur Gepäckkontrolle sind in den vergangen Jahren zunehmend strenger und umfassender geregelt worden. Dies ist auf den 11.September 2001 sowie weitere Anschläge und Anschlagsversuche zurückzuführen. Im August 2006 verhinderten britische Behörden ein versuchtes Attentat durch flüssigen Sprengstoff.
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Aus diesem Grund hat die EU veranlasst, dass Flüssigkeiten nur noch in einzelnen Behältern von maximal 100ml transportiert werden dürfen. Alle Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig, der verschlossen sein muss. Bei der Sicherheitskontrolle muss dieser Beutel separat vorgezeigt werden. Ausgenommen von der EU-Richtlinie für Handgepäck sind Medikamente, Babynahrung oder auch Spezialnahrung, die während der Reise im Flugzeug gebraucht werden. Auch wenn diese flüssig oder gelartig sind, müssen sie nicht in einen transparenten Beutel eingepackt werden. Hier gelten auch keine Mengenbeschränkungen.

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Verbotene Gepäckstücke
– Flüssigkeiten in einem Einzelbehältnis, das mehr als 100 ml fasst
– Batterien
– Benzinfeuerzeuge
– Druckbehälter wie Haarspray etc.
– Messer mit einer Klingenlänge größer als 6cm
– Nagellackentferner
– Scheren mit einer Klingenlänge größer als 6cm
– Streichhölzer
– Skistöcke, Walkingstöcke, WanderstöckeZu den Flüssigkeiten zählen ebenfalls Gele und Aerosole. Sämtliche Produkte, die bei Raumtemperatur eine flüssige, zähflüssige, gelartige, cremige oder von ähnliche Konsistenz besitzen (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum) werden als flüssig angesehen.