Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft beruhen im Wesentlichen auf dem sogenannten Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft. Das Geheimschutzhandbuch (kurz GHB) wird seit den 1960er-Jahren vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie herausgegeben. Die aktuellste Fassung stammt aus dem Jahr 2004 (Stand 19.05.2016). Im GHB werden weniger Strategien und Maßnahmen zur Behütung von Firmengeheimnissen behandelt. Vielmehr richtet es sich an gewerbliche Unternehmen, die sich im Rahmen eines öffentlichen Entwicklungs- oder Produktionsauftrages mit einer Verschlusssache (VS) befassen. Als VS werden Objekte und Informationen bezeichnet, die nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden dürfen. So wenig wie mögliche Personen dürfen mit der Sache betraut sein. Es gilt daher der Grundsatz „Kenntniss, nur wenn nötig“.  Die Schutzverfahren unterteilen sich in materiellen Geheimschutz und personellen Geheimschutz.