Unter Geheimschutz sind sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, die das betriebliche Wissen über bestimmte Kenntnisse oder Gegenstände vor Unbefugten geheimgehalten sollen. Es gilt das Dogma, dass nur so wenige Personen wie nur möglich in Bezug auf Tatsachen eingeweiht werden. Das heißt, keiner soll mehr wissen als er für seine Tätigkeit effektiv benötigt.

Der Dokumentationsplan dient dazu, die für den Geheimschutz relevanten Informationen wie Sicherheitsgrundsätze, Personalpläne und Dienstvorschriften übersichtlich darzustellen. Die einzelnen Punkte werden häufig in tabellarischer Form aufgelistet. Im Dokumentationsplan sind keinesfalls die zu schützenden Betriebsgeheimnisse enthalten.