Aufgaben der GMZ
Die Gefahrenmeldezentrale (GMZ) ist Kernstück einer Gefahrenmeldeanlage. Die GMZ erfasst sämtliche Informationen der Gefahrenmelder und wertet diese aus.
                                                                             
Die wesentliche Aufgabe ist das Melden von Gefahren in Form möglicher Brände, Einbrüche oder Überfälle. Um dies zu gewährleisten ist die Alarmzentrale mit entsprechenden Sensoren verbunden, welche die Gefahrenhinweise detektieren und an die Zentrale weiterleiten. Die angeschlossenen Gefahrenmelder werden auch als Peripherie bezeichnet. Durch die GMZ sollen Gefährdungen nicht nur registriert, sondern auch präventiv verhindert werden. Deshalb lauten die wichtigsten Funktionsbereiche der Zentrale:

– Das kontinuierliche Überwachen der eigenen Betriebsbereitschaft
– Melden der Gefahr oder der Störung an mehrere hilfeleitende Stellen (NSL, Polizei, Feuerwehr u. a.)
– Automatisch eingeleitete Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens
– Überwachen, Transportieren und Anzeigen von Meldungen der Gebäudeleittechnik

Signalübertragung
Eine leistungsstärkere Übertragung der Signale zwischen Gefahrenmeldezentrale und den Meldern wird durch die Linientechnik beziehungsweise Bussystemen ermöglicht. Anstelle der Gleichstromtechnik können mit den Alternativen mehrere Sender in kleinerem Gehäuse integriert werden. In der Linientechnik und in Bussystemen basieren die Alarmvorrichtungen auf zwei Adern, welche sowohl die Stromversorgung als auch die Selbstüberwachung decken können. Zusätzliche Adern zum Beispiel für den Sabotagekontakt oder die Aktivierung des Begehtests entfallen. Die Energieversorgung ist durch zwei Quellen gesichert. Dies sind in der Regel Wechselstromnetze und angeschlossene Batterien.

Rechtliche Anforderungen
In Deutschland regeln Industrienormen, welche Anlagen konkret als Gefahrenmeldeanlage bezeichnet werden können. Für Ersteres muss DIN VDE 0800 erfüllt sein. Sogenannte Informationsanlagen, die DIN VDE 0833 Teil 1, Teil 2 und Teil 3 erfüllen, gelten als Gefahrenmeldeanlagen. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen und Sicherheitsbestimmungen. Dazu zählen:

– für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen: EN 50 131-Reihe, VdS-Richtlinien, ÜEA-Richtlinien der Landespolizei
– für Brandmeldeanlagen: DIN 14675, DIN EN 54-Reihe, VdS-Richtlinien, Bestimmungen örtlicher Brandschutzbehörden
– sowie Gesetze, Verordnungen (z. B. VstättVO) und Richtlinien aus dem Baurecht