Grundlegendes
In der Gefährdungsanalyse wird ein bestimmter Prozess, eine Veranstaltung oder ein sonstiges Ereignis systematisch auf das Potential einer möglichen Gefährdung beurteilt. Als Gefährdung wird ein Zustand beziehungsweise eine Situation gesehen, in der die Möglichkeit des Eintrittes von Gesundheitsschäden besteht. Der Mensch kann in einer solchen Situation verletzt werden oder erkranken. Für die Gefährdung grundsätzlich sind Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit irrelevant. In der Gefahrenanalyse werden sämtliche Gesundheits- und Sicherungsgefährdungen in Betracht gezogen, die den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beeinträchtigen können. Darüber hinaus werden Strategien zur Beseitigung dieser Probleme erarbeitet. Falls dies nicht möglich ist sollten Präventions- und Schutzmaßnahmen aufgestellt werden.
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Gefährdungsarten
Die verschiedenen Gefährdungen werden nach sogenannten Gefährdungsfaktoren geordnet und klassifiziert. In Gruppen wird nach gleichartigen Gefahrenquellen und Wirkungen unterteilt. Folgende Arten der Gefährdung können am Arbeitsplatz auftreten:
1. Mechanische Gefährdungen
2. Elektrische Gefährdungen
3. Biologische Arbeitsstoffe
4. Gefahrstoffe
5. Brand- und Explosionsgefährdungen
6. Thermische Gefährdungen
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
9. Physische Belastung/Arbeitsschwere
10. Psychische Faktoren
11. Sonstige Gefährdungen
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Relevanz im Risikomanagement
Die Gefahrenbeurteilung ist fester Bestandteil des Risikomanagements. Der Gesetzesgeber fordert ein regelmäßiges Überprüfen der Sicherheit um das Risiko größtmöglich zu mindern (ArbSchG, BetrSichV). Daher ist die Analyse Teil der Unternehmerpflichten. Die Unternehmensleitung trifft Maßnahmen in der Regel nach der Beratung mit dem Betriebsrat, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Außerdem werden Personen aus dem unmittelbaren Geschehen, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte, miteinbezogen. Die Angestellten können durch Mitarbeiterbefragungen oder Gespräche miteinbezogen werden. Die Gefahrenanalyse muss insbesondere bei der Neubeschaffung von Arbeitsmitteln und der Änderung von Arbeitsverfahren oder der Betriebsorganisation durchgeführt werden, da die veränderten Gegebenheiten eine Neustrukturierung der Sicherheitsbestimmungen fordern. Zum Schutz des Arbeitnehmers sind bestimmte Schutzmaßnahmen Pflicht. Zum Beispiel, dass der Arbeitgeber eine Persönliche Schutzausstattung (PSA) kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Nähere Informationen gibt’s unter:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/psa/