Rechtliches
Die Waffen müssen den zulässigen Bestimmungen von § 8 BeschG (Beschussgesetz) entsprechen und ein PTB-Kennzeichen tragen. Der Erwerb ist ab 18 Jahren in Deutschland legal und ebenso der Besitz dazu geeigneter Munition. Beim Kauf wird häufig die Identität des Kunden vermerkt. Nur an bestimmten Anlässen darf eine solche Waffe geführt werden. Dazu gehört das Abfeuern eines Signalschusses bei Sportveranstaltungen oder die Verwendung beim Bergsteigen sowie bei Not- und Rettungsübungen. Wenn die Waffen außerhalb dieser Gelegenheiten getragen werden sollen, ist ein sogenannter kleiner Waffenschein Pflicht (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i. V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG – neu). Anträge dazu können bei der örtlich dafür zuständigen Waffenbehörde gestellt werden. Die Gebühren für den Eignungstest betragen 50 Euro.