Wirkung
Gas- und Signalwaffen sind einer echten Pistole optisch sehr ähnlich und werden auch als Schreckschusswaffe bezeichnet. Anstelle von Projektilen werden verschiedene Arten von Reizgasen oder Signalmunition verwendet. Eine Laufsperre verhindert das Verschießen von scharfen Projektilen und Sollbruchstellen verhindern einen Umbau. Dennoch wird beim Abfeuern der Munition ein sehr lauter Knall erzeugt. Die Reichweite und der Druck variiert nach Ausführung. Die Kraft dieser Waffen ist nicht zu unterschätzen. Aus nächster Nähe geschossen kann Schreckschussmunition zu schweren Verletzungen führen und bei Kopfschüssen sogar tödlich enden.
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Rechtliches
Die Waffen müssen den zulässigen Bestimmungen von § 8 BeschG (Beschussgesetz) entsprechen und ein PTB-Kennzeichen tragen. Der Erwerb ist ab 18 Jahren in Deutschland legal und ebenso der Besitz dazu geeigneter Munition. Beim Kauf wird häufig die Identität des Kunden vermerkt. Nur an bestimmten Anlässen darf eine solche Waffe geführt werden. Dazu gehört das Abfeuern eines Signalschusses bei Sportveranstaltungen oder die Verwendung beim Bergsteigen sowie bei Not- und Rettungsübungen. Wenn die Waffen außerhalb dieser Gelegenheiten getragen werden sollen, ist ein sogenannter kleiner Waffenschein Pflicht (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i. V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG – neu). Anträge dazu können bei der örtlich dafür zuständigen Waffenbehörde gestellt werden. Die Gebühren für den Eignungstest betragen 50 Euro.